1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Dienstleistungsverträge, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder online über die
Webseite https://www.jobbu.de (nachfolgend bezeichnet als „Webseite“) und direkt mit der job bude digital Sascha Tebben (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), Donnerschweer
Straße 46, 26123 Oldenburg, Tel.: +49 (0) 44 1 / 559 79 234, Fax: +49 (0) 44 1 / 939 205 09, E-Mail: kontakt@jobbu.de mit Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“) geschlossen
werden.
(2) Sie gelten für natürliche Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1
BGB. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Anbieter akzeptiert wurden.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragspartner
Dienstleistungsverträge kommen zustande mit der job bude digital Sascha Tebben, Donnerschweer Straße. 46, 26123 Oldenburg, Deutschland, und Ihnen als Kunden.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen auf der Webseite oder in dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot
zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.
4. Vergütung
(1) Als Beratertag zählt der Einsatz eines Beraters des Anbieters für acht Zeitstunden. Der Ressourceneinsatz wird im Vorfeld gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt. Dieser
Einsatz kann sowohl bei dem Kunden als auch beim Anbieter oder in weiteren, gemeinsam zu bestimmenden Räumlichkeiten stattfinden. Die Abrechnung von Beratertagen
erfolgt je nach Vereinbarung auf Tages-Stundenbasis oder pauschal. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit sind 30 Minuten. Reisezeiten werden in diesem Zusammenhang nicht
als abrechenbare Stunden betrachtet.
(2) Grundsätzlich gilt, dass die im Hause des Anbieters zur Verfügung stehenden Systeme, soweit in ausreichendem Umfang vorhanden, in den angegebenen Konditionen enthalten
sind. D. h. die Nutzung und die Bereitstellung von IT-gestützten Arbeitsplätzen sowie der Telekommunikationseinrichtungen werden nicht gesondert berechnet. Spezial- und
Individualanforderungen, die über grundsätzliche Standards hinausgehen, werden nach näherer Analyse definiert und individuell verpreist. Der Auftragnehmer nutzt die G Suite in
der Google Cloud.
5. Rechnungsstellung und Leistungsnachweise
(1) Die Vergütung ist zum Ende eines jeden Kalendermonats fällig und wird jeweils zu Beginn eines Kalendermonats für den vorausgegangenen Kalendermonat in Rechnung
gestellt. Alle Zahlungen sind ohne Abzug nach Rechnungsstellung zahlbar. Zehn Kalendertage ab Rechnungsdatum tritt Verzug ein.
(2) Für die nach Aufwand zu vergütenden Leistungen werden den Rechnungen Leistungsnachweise beigefügt, aus denen ein Überblick zu den erbrachten Leistungen ihrem
Umfang und ihrem Inhalt nach hervorgeht. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von vollen 30 Minuten.
(3) Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(4) Im Rahmen der Durchführung des beschriebenen Projektes ggf. anfallende Spesen und Barauslagen verrechnet der Anbieter folgendermaßen:
Übernachtungskosten nach Beleg
– Fahrten mit dem Pkw pro Kilometer größer 30 km Radius 0,90 €/km
– Reisen mit der Bahn (1. Klasse mit BahnCard 50)/mit dem Flugzeug nach Beleg
– Nutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel nach Beleg
– Auslagen (z. B. Porto, Druck, etc. nach vorheriger Absprache) nach Beleg
6. Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(2) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag
betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter anerkannt oder unstrittig sind.
(3) Rechnungsforderungen können vom Anbieter an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter
Forderungsabwicklung. Der Anbieter weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.
(4) Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden im
Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 5,00 € zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Dienstleistung und ggf. genutzte Dienste zu sperren. Bei einer Wiederaufnahme der Dienstleistungen werden
einmalig für die notwendige Wiedereinrichtung der Dienste pauschal 40,00 € erhoben.
7. Urheberrechtschutz
Der Anbieter behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
8. Fristlose Kündigung
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich
über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der
Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Anbieter vorbehalten.
9. Geheimhaltung/ Datenschutz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, keine ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Anbieters ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die dem Kunden übergebenen Unterlagen, Verträge und mitgeteilten Kenntnisse.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Projektleitung
(1) Seine Verpflichtungen aus diesem Dienstleistungsvertrag wird der Anbieter nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich oder durch von ihm zu beschäftigendes Personal
erfüllen. Als Personal wird der Beauftragte nur seine Arbeitnehmer einsetzen. Höchstpersönliche Leistungen schuldet der Anbieter nicht. Er kann die Leistungen durch sein
Hilfspersonal erbringen lassen.
(2) Der projektverantwortliche Ansprechpartner ist Herr Sascha Tebben. Er entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der
Anbieter kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Von jeder Partei wird ein Projektverantwortlicher ernannt,
welcher für die jeweilige Partei die Koordination der vertragsgegenständlichen Leistungen übernimmt und Kontaktperson für die andere Partei ist. Der
Projektverantwortliche ist ermächtigt, im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen alle relevanten Erklärungen für die jeweilige Partei
verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Der Austausch der projektverantwortlichen Person ist der anderen Partei umgehend mitzuteilen.
11. Fristen und Termine
Vereinbarte Fristen und Termine gelten als um die Dauer einer Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung verlängert, wenn diese
Behinderung auf verspätete Mitwirkungsleistungen des Kunden oder auf Ereignisse höherer Gewalt, wie insbesondere auf Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen oder
Materialknappheit zurückzuführen ist. Der Anbieter wird den Kunden über die Behinderung informieren.
12. Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen, Leistungen und Produkte vor
Leistungsbeginn, oder, soweit die Beratung solche zu einem späteren Zeitpunkt fordert, unverzüglich nach Auf-forderung, zur Verfügung.
(2) Der Kunde räumt an den zur Verfügung gestellten Informationen, Leistungen und Produkten, insbesondere an von dem Auftraggeber bereitgestellter Software die
Nutzungsrechte ein, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter über alle Neuigkeiten und Änderungen, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen oder betreffen können,
unverzüglich zu informieren.
(4) Der Kunde garantiert, dass die beauftragten Leistungen einschließlich der vom Aufraggeber bereitgestellten Texte und Druckvorlagen nach dem jeweils geltenden Recht
zulässig sind und bei ordnungsgemäßer Erbringung dieser Leistungen auch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(5) Der Kunde wird dem Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die auf Grund eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten
gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden und wird der Beratung daraus resultierende Schäden und Aufwendungen ersetzen.
(6) Der Anbieter prüft nicht, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke gegen die Urheberrechte Dritter verstoßen.
13. Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise resultieren.
(2) Der Kunde hat angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten
in maschinenlesbarer Form erstellt. Keine Haftung des Anbieters besteht für den Verlust von Daten oder Programmen, soweit dies bei Beachtung dieser Verpflichtung
vermeidbar gewesen wäre. Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach
Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsvorschriften für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
(3) Der Anbieter haftet dem Kunden für das Verschulden des von ihm eingesetzten Hilfspersonals wie für eigenes Verschulden. Der Punkt 13 (1) gilt für den Fall einer
Inanspruchnahme des Hilfspersonals durch den Kunden zugunsten des Hilfspersonals entsprechend.
14. Projektstartverzögerung und Rücktrittsrecht
(1) Wird auf Anweisung des Kunden der vereinbarte Projektstart verzögert, so ist der Anbieter berechtigt, eine Frist von drei Wochen zur Bestimmung eines verbindlichen Termins
für den Projektstart zu setzen. In diesem Fall muss der Projektstart spätestens 14 Werktage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgen. Nach Ablauf der Frist oder der
Bestimmung eines Termins, der den ursprünglich geplanten Projektstart um vierzehn Tage überschreitet, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter zudem die im Hinblick auf das Projekt getätigten Aufwendungen zu ersetzen sowie
bereits geleistete Dienste zu vergüten, jedoch mindestens eine Pauschale in der Höhe von 650,00 Euro.
(2) Verlangt der Anbieter Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, jedoch mindestens die oben genannte Pauschale, wenn der Kunde nicht ein geringere oder
der Anbieter einen höheren Schaden nachweist.
15. Vertragslaufzeit
Der Vertrag mit dem Kunden ist als Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
16. Kündigung
(1) Der Vertrag kann durch den Anbieter oder den Kunden, erstmalig mit einer Frist von einem Monat, zum Ablauf von zwölf Kalendermonaten ab Vertragsschluss, danach von jeder
Partei mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Jahresende, ordentlich gekündigt werden.
(2) Die Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, lässt Rechte und Pflichten der Parteien unberührt, die vor Vertragsbeendigung entstanden sind oder gemäß
diesem Vertrag ausdrücklich oder nach Ihrem Sinn und Zweck in Kraft treten bzw. in Kraft bleiben sollen.
(3) Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn
● der Anbieter oder der Kunde Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt und die Verletzung nicht binnen einer Frist von fünf Werktagen nach
schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Seite abgestellt und die vertragsgemäße Leistung ordentlich erbracht wird;
● über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens
entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist oder gegen einen Vertragspartner ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eingeleitet
wurde.
(4) Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
Der Anbieter kann auf den von ihm betriebenen Webseiten oder in anderen Medien den Kunden als Referenzauftraggeber benennen und zur Website verlinken. Der Anbieter
darf die erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Der Kunde kann dies nicht mit dem Hinweis auf ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse ablehnen.
(5) Alternative Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter http://
ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
(6) Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(7) Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Dienstvertrags, die Erklärung einer Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) oder die Textform (§ 126 b BGB) ist ausgeschlossen.
Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.